Carsharing und andere Formen von Sharing können dazu beitragen, Verkehrsemissionen zu senken, ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten zu unterstützen und die Nutzung und den Besitz von Autos zu reduzieren. Dies gilt auch für fortschrittliche Richtlinien, die Immobilienentwickler dazu ermutigen, Shared Mobility und andere Mobilitätsmanagementmaßnahmen in Neubauvorhaben zu integrieren.
Bereits im Januar hatten der Bundesverband Carsharing e.V. und die Freie Hansestadt Bremen zu einer Tagung „Carsharing und Stellplatzsatzungen“ nach Bremen eingeladen, die vollständig ausgebucht war. Aufgrund der sehr großen Nachfrage aus Kommunen, der Wohnungswirtschaft und von Carsharing-Anbietern haben die Veranstalter bcs und Bremen nun ein Webinar „Carsharing und Stellplatzsatzungen“ am 11. April durchgeführt.
Über 110 Teilnehmer*innen folgten den Präsentationen der Referent*innen, die aufzeigten, wie innovative Stellplatzsatzungen und Mobilitätskonzepte in Deutschland gefördert und entwickelt werden, die dazu beitragen können, gerechte Städte der Zukunft zu schaffen und Platz für Menschen freizumachen. Hiervon profitieren Kommunen, Carsharing-Anbieter, Wohnungswirtschaft und Bewohner*innen gleichermaßen.
Das Warum und Wie, Die Do’s und Don’ts der Integration von Carsharing und Wohnsiedlungen – Beispiele aus deutschen Städten
Michael Ziesak, Referent für Verkehrspolitik beim Bundesverband CarSharing e.V. erläuterte in seiner Präsentation, warum es sinnvoll ist, bereits in der frühen Planungsphase eines Neubaus den Aufbau von Carsharing-Stationen einzuplanen. Der Aufbau nachhaltiger Mobilitätsangebote kann nur gelingen, wenn die Expertise von Mobilitätsanbietern bei Kommunen und Wohnungswirtschaft bereits bei der Entwicklung Berücksichtigung findet. Kommunen müssen dabei eine steuernde wie koordinierende Funktion wahrnehmen. Andernfalls kann es zu Situationen kommen, die bei allen Beteiligten und Bewohner*innen zu Enttäuschungen führen.
Innovative Parknormen und Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten - Übergang vom freiwilligen zum verpflichtenden Mobilitätsmanagement mit dem Bremer Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz
Die Stadtgemeinde Bremen hat bereits seit 2011 ein vorbildliches Stellplatzortsgesetz geschaffen, das mittlerweile von vielen weiteren Städten in ihre kommunalen Stellplatzsatzungen kopiert wurde. Rebecca Karbaumer und Wiebke Weltring vom Referat für Strategische Verkehrsplanung der Freien Hansestadt Bremen zeigten auf, welche Erfahrungen sie in den vergangenen Jahren insbesondere im Hinblick auf die Veränderung des Mobilitätsverhaltens sammeln konnten. Basierend auf den Erfahrungen wurden die bisherigen Regelungen 2022 mit der Schaffung eines Mobilitäts-Bau-Ortsgesetzes weiterentwickelt. Wesentliches Element dabei: ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement, das unter anderem die Anlage von Carsharing-Stationen, das Angebot von Carsharing-Mitgliedschaften Mieter- und Jobtickets sowie ein Kommunikationskonzept vorsieht.
Mehr zu den Hintergründen und Ausgestaltung der stadtbremischen Regelungen
Was bewegt ein Wohnungsunternehmen zum Mobilitätsmanagement?
Nicht nur Kommunen, sondern auch Wohnungsunternehmen profitieren von modernen Stallplatzsatzungen und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement. Thomas Grabley von der GEWOBA, dem größten Wohnungsvermieter der Freien Hansestadt Bremen, zeigte in ihrem Erfahrungsbericht auf, wie der Weg von der autogerechten Stadt zur mobilen Stadt gelingen kann und was dabei zu beachten ist, nicht nur in Neubau- sondern auch in Bestandsgebieten. Nicht jede Mobilitätsmaßnahme verspricht ein Erfolg zu werden – Mobilitätskonzepte müssen basierend auf den Strukturen individuell angepasst werden. Wie alle Akteure betonten, ist dabei die Kommunikation von zentraler Bedeutung.
Wie auch Wohnungsunternehmen an neuen Mobilitätskonzepten mitarbeiten
Innovative Mobilitätskonzepte für Konversionsflächen – am Beispiel des Lagarde-Campus in Bamberg!
Die Stadt Bamberg geht neue Wege bei der Entwicklung alter Kasernenanlagen in neue Wohngebiete. Eine wesentliche Rolle bei den Planungen übernehmen dabei die dortigen Stadtwerke, die nicht nur die Stellplatzverpflichtungen von den Bauträgern übernehmen, sondern auch die vielfältigen Mobilitätsangebote und Parkdecks organisieren. Jan Dütsch von den Stadtwerken Bamberg erläuterte in seiner Präsentation, wie die Angebote entwickelt und auch langfristig finanziert werden.
Rechtliche Fragestellungen zu Carsharing und Stellplatzsatzungen
Simon Kase, Rechtsanwalt der Infrastrukturkanzlei BBG und Partner aus Bremen, erläuterte in seinem Vortrag eine umfassenden juristischen Einblick zu Fragen der Stellplatzverpflichtungen und Stellplatzsatzungen.
Rechtliche Fragen zu Carsharing und Stellplatzsatzungen