Sie sind hier

Mitglied werden im Bundesverband CarSharing e.V.

Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Unternehmen, Vereine und Genossenschaften, die ein CarSharing-Angebot betreiben oder die Gründung beabsichtigen, können Mitglied im Bundesverband CarSharing e.V. werden.

Ihre Vorteile:

  • Der bcs vertritt Ihre politischen Interessen als Anbieter gegenüber der Politik auf nationaler und regionaler Ebene.
  • Wir unterstützen Sie bei der Anbahnung von Kontakten und Kooperationen mit Firmen, öffentlichen Stellen oder lokalen Entscheidungsträgern.
  • Über den bcs erhalten Sie Vergünstigungen und Rabatte, unter anderem für den Kauf von Fahrzeugen, für Kfz-Versicherungen, für Tankkarten, CarSharing-Zugangssysteme, beim Wiederverkauf von Fahrzeugen und bei Verfahren zur Online-Registrierung von Kunden.
  • Wir vermitteln Quernutzungs-Vereinbarungen mit anderen Anbietern.
  • Wir beraten Sie bei der Gründung und Weiterentwicklung Ihres eigenen CarSharing-Angebots.
  • Unsere internen Veranstaltungen dienen dem Austausch von Erfahrungen und Best-Practices.
  • Unsere öffentlichen Veranstaltungen vermitteln Fachwissen und dienen dem Networking mit Kunden, Kooperationspartnern und politischen Entscheidungsträgern.
  • Der regelmäßige bcs-Newsletter informiert über die CarSharing-Branche und bietet auch Insider-Informationen. Jedes Mitgliedsunternehmen hat darüber hinaus Zugang zum Mitgliederbereich auf www.carsharing.de.
  • Der bcs betreibt eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit für Medien, Politik und Öffentlichkeit. Presse-Anfragen leiten wir an die jeweiligen CarSharing-Anbieter vor Ort weiter.
  • Wir publizieren Forschungsergebnisse zur ökologischen und verkehrspolitischen Bedeutung des CarSharings und bereiten diese so auf (zum Beispiel in CarSharing fact sheets, dass CarSharing-Anbieter sie in ihrer Öffentlichkeistarbeit verwenden können.
  • Wir geben Publikationen (Flyer, Kinderbücher etc.) für die Endkunden-Kommunikation der CarSharing-Anbieter heraus und informieren Endkunden über CarSharing-Angebote vor Ort.
  • Unsere Stationskarte informiert CarSharing-Interessenten über die Standorte Ihrer Fahrzeuge.
  • Wir verbreiten CarSharing-Facts und Unternehmens-Informationen über Facebook und Twitter.

Kosten der bcs-Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 27,70 Euro pro Jahr und Fahrzeug. Durch eine degressive Tarifgestaltung wird der Beitrag bei zunehmender Kfz-Anzahl günstiger. Der Mindestbeitrag pro Mitgliedsorganisation beträgt 50 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen für die Aufnahme in den bcs

  • Sie betreiben ein CarSharing-Angebot oder haben dies vor.
  • Ihr CarSharing-Angebot ist öffentlich. Jede*r Führerschein-Besitzer*in darf im Prinzip auch Mitglied bei Ihnen werden.
  • Kund*innen schließen bei Ihnen einmalig einen Rahmenvertrag und dürfen Ihr(e) Fahrzeug(e) dann ohne weitere Vertragsabschlüsse buchen und nutzen.
  • Sie verwenden einen Zeit- und Kilometertarif bei dem höchstens stundenweise abgerechnet wird.

Falls Ihr CarSharing-Angebot einen oder mehrere dieser Punkte nicht erfüllt, können Sie dennoch einen Antrag auf probatorische Mitgliedschaft im bcs stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Bundesverband CarSharing e.V.
Schönhauser Allee 141B
10437 Berlin
Tel.: 030 - 92 12 33 53
Fax: 030 - 22 32 07 04
Email: info@carsharing.de

 

Download

PDF: Beitragsordnung Bundesverband CarSharing e.V.

PDF: Satzung Bundesverband CarSharing e.V.

PDF: CarSharing-Definition Bundesverband CarSharing e.V.

PDF: Aufnahmeantrag reguläre Mitgliedschaft Bundesverband CarSharing e.V.
 

Folgende Unterlagen benötigen wir, um Ihren Antrag auf Mitgliedschaft zu bearbeiten:

  • vollständig ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft
  • aktuelle Kopie des Registerauszugs für Ihre Organisation (GmbH, AG, KG, OHG, UG, Verein, Genossenschaft etc.)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung für Einzelkaufleute oder Einzelunternehmer*innen
  • wenn Sie Ihr CarSharing-Angebot als GbR angemeldet haben, benötigen wir eine Kopie des GbR-Vertrags sowie eine Liste mit den Namen und Adressen aller GbR-Mitglieder. In diesem Fall ist der Antrag auf Mitgliedschaft von allen GbR-Mitgliedern zu unterzeichnen
  • Kopie der Regeln, nach denen Ihre Mitglieder bzw. Kunden und Kundinnen Ihr CarSharing-Angebot nutzen können (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzervertrag, Nutzungsordnung)
  • Kopie Ihrer Tarifübersicht, Gebührentabelle etc.

Mit dem Aufnahmeantrag bestätigen Sie, dass Sie die bcs-Satzung, die Beitragsordnung und die CarSharing-Definition des bcs erhalten und zur Kenntnis genommen haben

 

Kooperative Mitgliedschaft im bcs

Wer die Ziele des bcs unterstützt, jedoch in Deutschland kein eigenes CarSharing-Angebot betreibt, kann kooperatives Mitglied im bcs werden. Weiterführende Informationen hierzu gibt die Geschäftsstelle Ihnen gern auf Anfrage.

 

Download

PDF: Aufnahmeantrag kooperative Mitgliedschaft Bundesverband CarSharing e.V.