Am 21.12.2016 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Bevorzugung des Carsharing (CsgG). Er wird nun zur Parlamentarischen Beratung an den Bundestag überwiesen. Voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2017 soll das Gesetz im Bundestag beschlossen und damit nach vielen Jahren endlich Wirklichkeit werden. Am 03. Januar 2017 meldete sich der Geschäftsführer der Internetplattform Drivy, Paulin Dementhon, in der Welt zu Wort und beschwerte sich, dass seine Angebotsform des privaten Autoteiles („Peer-to-Peer“) vom Carsharing-Gesetz benachteiligt würde. Das ist ein starker Vorwurf. Aber stimmt er auch?
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Die Bundesregierung will es den Kommunen ermöglichen, CarSharing-Parkplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ist für 2017 in Aussicht gestellt. Dabei geht es nicht um Wirtschaftsförderung oder kostenlose Stellplätze, sondern um die Entlastung der Städte von zu viel Autoverkehr.
Das kombinierte CarSharing-Angebot von stadtmobil Rhein-Neckar geht in die zweite Runde: Mit der Unterstützung der Städte Mannheim und Heidelberg hat stadtmobil die free floating-Flotte um das Doppelte auf 100 Autos aufgestockt. 60 davon stehen den Kunden in Mannheim, 40 in Heidelberg zur Verfügung. Außerdem wurde das Bediengebiet in Mannheim auf die Innenstadt (Quadrate) ausgeweitet.
von Miriam Caroli, stadtmobil Rhein-Neckar